Widerrufsbutton ab Juni 2026: Die neue Pflicht für Online-Shops im Überblick
von Richard Albrecht am 21.05.2026
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops in der EU einen Widerrufsbutton anbieten. Der Widerruf eines Vertrags muss damit genauso einfach sein wie die Bestellung: über eine klar beschriftete Schaltfläche, digital, ohne Umweg über E-Mail oder PDF. Rechtsgrundlage ist der neue § 356a BGB, der die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 umsetzt. Betroffen sind B2C-Online-Shops in Deutschland und der EU.
Vor ein paar Wochen habe ich mir ein Apple TV bestellt. Bei einem Drittanbieter über einen Marktplatz. Auf dem Produktbild war die originale Apple-Fernbedienung zu sehen. Geliefert wurde dann eine kompatible Fernbedienung eines No-Name-Herstellers (groß und klobig). Wenn man die Produktbeschreibung sehr genau gelesen hätte, war der Hinweis dort tatsächlich versteckt, das Bild hat aber etwas anderes versprochen. Klarer Fall für den Widerruf.
(Widerruf statt Reklamation, da Widerruf ohne Angaben von Gründen möglich ist)
Und genau hier fing der eigentliche Ärger an. Statt zwei Klicks brauchte es einige Anstrengung und Diskussion und einige Tage Wartezeit, bis der Widerruf überhaupt bestätigt war. Bestellen hatte 30 Sekunden gedauert. Widerrufen hat eine Woche gedauert.
Dieses Ungleichgewicht ist der Grund, warum in rund vier Wochen, am 19. Juni 2026, die Widerrufsbutton-Pflicht für Online-Shops greift. Bestellen und Widerrufen sollen den gleichen Aufwand bedeuten.
Was ändert sich am 19. Juni ?
Das Widerrufsrecht selbst bleibt unverändert. Neu ist die Form, in der Verbraucher dieses Recht ausüben können müssen.
Bisher hat es gereicht, eine Widerrufsbelehrung bereitzustellen. Nun ist das nicht mehr genug. Online-Shops müssen einen Widerrufsbutton anbieten: eine klar erkennbare, im Shop erreichbare Schaltfläche, mit der ein abgeschlossener Vertrag direkt elektronisch widerrufen werden kann.
Das Gesetz spricht von einer „Widerrufsfunktion", nicht zwingend von einem technischen Button. Auch ein klar beschrifteter und deutlich hervorgehobener Link ist nach aktuellem Stand ausreichend, solange er die unten genannten Anforderungen erfüllt.
Diese Anforderungen muss der Widerrufsbutton erfüllen
Wir empfehlen, die Widerrufsfunktion als eigene kleine Eingabestrecke zu bauen. Konkret muss sie diese Punkte abdecken:
Klare Beschriftung: Der Button oder Link muss eindeutig benannt sein, zum Beispiel „Vertrag widerrufen" oder eine gleichwertige Formulierung. Tarnungen wie „Kontakt", „Service" oder „Hilfe" reichen nicht und bergen Abmahnrisiken.
Footer als Pflicht-Platz: Die Widerrufsfunktion muss im Footer der Website ständig und auffällig erreichbar sein, auf jeder Seite und ohne Pflicht-Login. Zusätzlich darfst du sie im Kundenkonto anbieten.
Mobile genauso wie Desktop: Die Funktion muss auf Smartphone und Tablet einwandfrei laufen. Eine Beschränkung auf die Desktop-Version ist nicht erlaubt.
Digitale Abwicklung: Der Widerruf muss vollständig im Shop möglich sein. Ein Hinweis „Bitte schicken Sie uns eine E-Mail" oder ein PDF-Download zum Selbstausfüllen erfüllt die Anforderung nicht.
Zwei-Stufen-Verfahren: Nach Klick muss eine Bestätigungsseite folgen, auf der der Kunde seinen Vertrag identifiziert (z. B. per Bestellnummer und E-Mail, ohne Pflicht-Login) und den Widerruf mit einem zweiten Button „Widerruf bestätigen" abschickt. Danach geht eine automatische Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit per E-Mail raus.
Entscheidend sind Sichtbarkeit, eindeutige Beschriftung und ein fehlerfreier Prozess vom Klick bis zur Bestätigungsmail. Ein gut sichtbarer Link mit sauber gebauter Widerrufsstrecke erfüllt die Anforderungen vollständig.
Wer ist von der Widerrufsbutton-Pflicht betroffen?
Betroffen sind alle Unternehmer, die mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche Verträge schließen, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt:
Klassische B2C-Online-Shops
Anbieter digitaler Inhalte und Dienstleistungen
Plattformen mit Abos oder wiederkehrenden Leistungen
Anbieter von Finanzdienstleistungen
Nicht betroffen sind reine B2B-Shops, weil dort in der Regel kein Verbraucherwiderrufsrecht greift. Wer Verträge ausschließlich per E-Mail, Telefon oder im Ladengeschäft schließt, braucht ebenfalls keinen Widerrufsbutton. Bei Produkten, für die das Widerrufsrecht von vornherein ausgeschlossen ist, etwa Maßanfertigungen, schnell verderbliche Waren oder versiegelte Hygieneartikel nach Entsiegelung, muss der Ausschluss sauber im Prozess abgebildet sein.
Was bedeutet das technisch für deinen Shop?
Aus unserer Erfahrung mit Shopware-, WooCommerce- und TYPO3-basierten Shops wird der Widerrufsbutton in drei Schichten umgesetzt:
Frontend: Ein deutlich beschrifteter Button im Footer und im Kundenkonto, der zur Widerrufsstrecke führt. UX-Pattern wie beim Kündigungsbutton sind ein guter Startpunkt.
Eingabestrecke: Ein Formular, in dem der Kunde den Vertrag auswählt oder per Bestellnummer angibt, optional Gründe anführen kann und den Widerruf bestätigt. Wichtig: ohne Pflicht-Login, denn der Widerruf darf nicht an einer fehlenden Kennung scheitern.
Backend / Prozesse: Eingehende Widerrufe müssen automatisiert an den Kundenservice übergeben werden, eine Eingangsbestätigung muss raus, und das ERP- oder Shop-System muss den Vorgang sauber dokumentieren.
Was die großen Shop-Systeme bereits liefern
Die meisten gängigen Shop-Systeme haben pünktlich vor dem Stichtag fertige Lösungen ausgerollt. Einen guten Überblick aller Shopsysteme bietet die Übersicht der IT-Recht-Kanzlei zu vorhandenen Lösungen.
Shopware: Mit dem Minor Release Shopware 6.7.9.0 im April 2026 liefert Shopware eine native Widerrufsfunktion direkt im Standard-Storefront aus. Es gibt einen offiziellen Backport für Shopware 6.6. Aktiviert wird die Funktion im Admin-Backend unter Einstellungen → Stammdaten über den Punkt „Button 'Vertrag widerrufen' im Footer anzeigen" (ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es bei 8works).
WooCommerce: Germanized bringt die Widerrufsfunktion ab Version 4.0 mit, einstellbar unter WooCommerce → Einstellungen → Germanized → Widerrufsbutton. German Market liefert sie ab Version 3.58.
Eigenbau-Lösungen: Hier gibt es keine fertigen Out-of-the-Box-Erweiterungen, die Widerrufsstrecke muss projektspezifisch gebaut werden.
Die Strecke muss zum Shop passen, gerade was Vertragsidentifikation, Abos und Zahlungsabwicklung angeht. Aus unseren Projekten wissen wir, dass die letzten 20 % der Anpassung, die Hälfte der Arbeit ausmachen.
Was du jetzt tun solltest
Bis zum 19. Juni 2026 bleiben nur noch rund vier Wochen. Wenn du noch nicht angefangen hast, geh die Punkte in dieser Reihenfolge an:
Shop-System updaten: Bei Shopware das Update auf 6.7.9.0 (oder den Backport für 6.6) einspielen, bei WooCommerce auf Germanized 4.0 oder German Market 3.58 gehen. Damit ist die Funktion technisch grundsätzlich da.
Konfiguration und UX prüfen: Aktivierung im Backend, Beschriftung „Vertrag widerrufen", Platzierung im Footer. Auch die Bestätigungs-E-Mail inhaltlich prüfen.
Anbindung an deine Prozesse: Wie kommen die Widerrufe in den Kundenservice, ins ERP, ins Retouren-Handling?
Rechtliche Prüfung: Widerrufsbelehrung, Ausschluss-Tatbestände und Bestätigungstext durch eine einen Anwalt absichern.
Vor dem Live-Gang testen: Mit Testbestellungen die gesamte Strecke vom Klick bis zur Bestätigungsmail durchspielen (auch auf dem Smartphone).
Was passiert, wenn der Widerrufsbutton fehlt?
Wer die Pflicht ignoriert, riskiert mehr als ein schlechtes Gewissen. Drohende Folgen sind u.a. Abmahnungen und Bußgelder. Außerdem verlängert sich die Widerrufsfrist bei fehlendem oder ist er unklar gekennzeichnetem Widerrufsbutton auf über 12 Monate. Eine Widerruf, der eigentlich längst verfristet wäre, bleibt so bis weit ins nächste Jahr wirksam.
Fazit
Die Widerrufsbutton-Pflicht zieht eine UX-Asymmetrie gerade, die viele Shops seit Jahren mit sich schleppen: Bestellen ist leicht, Widerrufen ist schwer.